Mein neuer Begleiter fürs Leben: die Steuer-ID
18 09 2008
Seit dem 1.August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Briefe an alle Bundesbürger. Und alle heißt wirklich, alle 82 Millionen bekommen Post aus Bonn. Jetzt habe ich auch endlich einen bekommen und bin somit ebenfalls "stolzer" Besitzer einer eigenen Steuer-ID. Und die nimmt mir auch keiner mehr weg. Sogar dann nicht, wenn ich mir die Radieschen von unten ansehe. Denn gelöscht wird die Steuer-ID erst 20 Jahre nach meinem Tod.

Während man früher bei jedem Umzug oder bei sonstigen Änderungen eine neue Steuer-Nummer bekam, ändert sich die Steuer-ID weder bei einem Umzug, noch bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) und auch nicht, wenn ich in Rente gehen würde (wobei Rente sowieso ein Fremdwort sein wird, wenn meine Generation das Alter dazu hätte).
Ende März erwarte ich allerdings wieder einen Brief vom BZSt, nämlich dann wenn unser Kind zur Welt gekommen ist. So eine tolle Steuer-ID schenkt der Staat nämlich auch jedem Neugeborenen. Wirklich nett von Vater Staat. So ein Zwerg kann zwar noch nicht arbeiten gehen und muss somit auch noch keine Einkommenssteuer zahlen, aber wenn das Kind über entsprechendes Vermögen verfügt, also Kapitalerträge "erwirtschaftet" oder Vermögen geerbt hat, will der Fiskus auch was davon abhaben.
Die Identifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, die nichtsprechend sind. Das bedeutet, aus der Zahlenkombination kann niemand Rückschlüsse auf die steuerpflichtige Person ziehen. Das Bundeszentralamt speichert aber folgende Daten:
Die Steuer-Identifikationsnummer ist der Ersatz für die bisherige Steuernummer, welche wie oben erwähnt, des öfteren sich ändern kann. Die Steuer-ID bleibt für immer und ist in Zukunft bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber einer Finanzbehörde anzugeben. Ab dem Jahr 2011 soll es auch keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr geben. Alles was das Steuerverfahren betrifft wird komplett elektronisch abgewickelt. Dem Arbeitgeber teilt man dann nur noch die Steuer-ID, sowie das Geburtsdatum mit. Mit diesen Angaben hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, alle für die Lohnsteuer relevanten Daten beim BZSt abzurufen.

Während man früher bei jedem Umzug oder bei sonstigen Änderungen eine neue Steuer-Nummer bekam, ändert sich die Steuer-ID weder bei einem Umzug, noch bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) und auch nicht, wenn ich in Rente gehen würde (wobei Rente sowieso ein Fremdwort sein wird, wenn meine Generation das Alter dazu hätte).
Ende März erwarte ich allerdings wieder einen Brief vom BZSt, nämlich dann wenn unser Kind zur Welt gekommen ist. So eine tolle Steuer-ID schenkt der Staat nämlich auch jedem Neugeborenen. Wirklich nett von Vater Staat. So ein Zwerg kann zwar noch nicht arbeiten gehen und muss somit auch noch keine Einkommenssteuer zahlen, aber wenn das Kind über entsprechendes Vermögen verfügt, also Kapitalerträge "erwirtschaftet" oder Vermögen geerbt hat, will der Fiskus auch was davon abhaben.
Wie sieht so eine Steuer-ID aus und was ist über mich gespeichert?
Die Identifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, die nichtsprechend sind. Das bedeutet, aus der Zahlenkombination kann niemand Rückschlüsse auf die steuerpflichtige Person ziehen. Das Bundeszentralamt speichert aber folgende Daten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Frühere Namen
- akademischer Grad
- Geburtstag
- Geburtsort
- gegenwärtige, bzw. letzte bekannte Anschrift
- zuständige Finanzbehörden
- Sterbedatum
Und wozu das ganze?
Die Steuer-Identifikationsnummer ist der Ersatz für die bisherige Steuernummer, welche wie oben erwähnt, des öfteren sich ändern kann. Die Steuer-ID bleibt für immer und ist in Zukunft bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber einer Finanzbehörde anzugeben. Ab dem Jahr 2011 soll es auch keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr geben. Alles was das Steuerverfahren betrifft wird komplett elektronisch abgewickelt. Dem Arbeitgeber teilt man dann nur noch die Steuer-ID, sowie das Geburtsdatum mit. Mit diesen Angaben hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, alle für die Lohnsteuer relevanten Daten beim BZSt abzurufen.












