Steuererklärung und Abschreibung für Abnutzung (AfA)


16 10 2007
In einer der Gruppen in der ich bei StudiVZ Mitglied bin, kam die Frage auf, wie man bei der Steuererklärung Einnahmen und Ausgaben verrechnet. Jeder Kleinunternehmer, der nebenher ein Gewerbe angemeldet hat, kennt das wahrscheinlich auch. Da ich jedes Jahr vor dem selben Problem stehe, hier ein paar Tipps, die gerade auch im Hinblick auf einige Änderungen im kommenden Jahr interessant seien könnten. Aber Achtung, ich bin kein Steuerexperte, ich gebe nur meine eigenen Erfahrungen wider.

Wer mit seinem Betrieb Einnahmen macht, hat zumeist auch Betriebsausgaben. Diese Ausgaben kann man im Rahmen der sogenannten "Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend machen. Einnahmen und Ausgaben können dann in einer Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt werden.

Bis einschließlich dieses Jahres darf man betrieblich genutzte, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 410,- (netto, d.h inkl. 19% MwSt macht das brutto EUR 487,90.-) voll im Anschaffungsjahr mit absetzen. Alles was über diesem Betrag liegt, fällt unter besondere Abschreibungsregeln. Übrigens fallen auch mache PC-Peripheriekomponenten die weniger als die erwähnten EUR 410,- netto gekostet haben unter besondere Regelungen und dürfen nicht immer im Anschaffungsjahr sofort komplett abgeschrieben werden. Aber alle Anschaffungskosten über EUR 410,- müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dafür gibt es spezielle AfA-Listen beim zuständigen Bundesministerium (Link: AfA-Tabellen). In diesen Tabellen steht, über wie viele Jahre ein Wirtschaftsgut abzuschreiben ist.

Kaufe ich z.B. einen PC für meinen Betrieb noch in diesem Kalenderjahr für EUR 1.200,-, so darf ich, bei einer vorgegebenen Nutzungsdauer von drei Jahren, in der Steuererklärung für 2007, 2008 und 2009 jeweils EUR 400.- als Betriebsausgaben für diesen PC absetzen.

Aber Achtung, ab 2008 sinkt die Grenze für die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter von EUR 410,- auf EUR 150.-. D.h. kauft man nächstes Jahr ein Wirtschaftsgut für EUR 300 (also < EUR 410), muss man das Gerät über mehrere Jahre abschreiben. Zusätzlich zu dieser Herabsetzung gibt es dann noch eine Zwischenstufe. Güter, die zwischen EUR 150,- und EUR 1.000.- kosten, muss man dann jährlich zusammenfassen und gemeinsam über 5 Jahre abschreiben. Diese Zwischenstufe ist dann neu und erst ab EUR 1.000.- kommen die AfA-Tabellen zum Tragen.

Da ich hier in der Kürze sicherlich einige Aspekte und Sonderregelungen vergessen habe, bzw. nicht ansprechen konnte, hier noch ein weiterer Tipp:

Grundsätzlich kann ich jedem empfehlen sich seine Fragen aufzuschreiben, notwendige Unterlagen mit einzupacken und bei seinem zuständigen Finanzamt vorbeizuschauen. Ich kann hier nur von der Situation in Stuttgart sprechen, bzw. in Baden-Württemberg. Hier in Stuttgart hat das Finanzamt ein wirklich klasse Service-Center. Und laut der Website des Finanzamtes Stuttgarts haben das wohl alle anderen Finanzämter in Baden-Württemberg auch: Service Center der Finanzämter. Dort helfen sie einem dann auch ganz gut bei der Steuererklärung, womit man dann auch relativ sicher sein kann, dass es an der Steuererklärung nichts zu bemäkeln gibt.

Und für Unternehmensgründer hat das Finanzamt auch eine ganz hilfreiche Broschüre mit ein paar Tipps:

Das Finanzamt und die Unternehmensgründer



Twitter Bookmark Steuererklärung und Abschreibung für Abnutzung (AfA)  at del.icio.us Google Bookmarks FriendFeed Digg Steuererklärung und Abschreibung für Abnutzung (AfA) Bookmark Steuererklärung und Abschreibung für Abnutzung (AfA)  at YahooMyWeb wong it! Stumble It! Print this article! E-mail this story to a friend!

Trackbacks



Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben




Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.